Die in der Anlage aufgeführten Entgelte sind Nettobeträge. In den Fällen einer Umsatzsteuerpflicht wird zusätzlich die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Leistungen an städtische Dienststellen stellen ausnahmslos nicht umsatzsteuerbare Innenumsätze dar. Leistungen an Dritte (z. B. Vermessungsentgelte oder Verkauf von Stadtplänen) sind regelmäßig umsatzsteuerpflichtig. Der Verkauf von Druckerzeugnissen (z. B. Stadtpläne) unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.
RgbVermessung · Entgeltregelung der Stadt Regensburg für die Tätigkeiten und Produkte der Abteilung Vermessung und Urbanes Datenmanagement für städtische Dienststellen und für Dritte
Nummer 11 RgbVermessung – Umsatzsteuer
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.09.2026.