Gegen Vorlage des Büchereiausweises werden
- – Bücher, Noten, Schallplatten, Tonkassetten, CDs, CD-ROMs, Spiele, Karten und Pläne bis zu vier Wochen
- – Videokassetten, DVDs und Zeitschriften bis zu einer Woche
ausgeliehen. In Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Präsenzbestände werden nicht verliehen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist auf Antrag höchstens zwei Mal möglich, falls keine Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung kann persönlich, telefonisch oder online erfolgen. Für die rechtzeitige Verlängerung hat der Entleiher Sorge zu tragen. Technische Störungen (z. B. Ausfall des Internets oder des Providers) oder zeitweilige telefonische Nichterreichbarkeit der Stadtbücherei begründen keinen Erlass der Säumnisgebühren. Ausgeliehene Medien können kostenpflichtig vorgemerkt werden; sie liegen eine Woche zur Abholung bereit.