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Zitierfest

RgbBueBO · Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei Regensburg "Benutzungsordnung Stadtbücherei (BüBO)"

Nummer 4 RgbBueBO – Haftung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.08.2008.

Entliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln. Werden entliehene Medien beschmutzt, beschädigt oder verloren, so ist der/die Benutzer/in schadenersatzpflichtig. Eintragungen, Unterstreichungen und ähnliches sind nicht gestattet. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Medien sind auf Vollständigkeit und Schäden zu überprüfen bevor sie entliehen werden; offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die aufgeklebten Strichcodeetiketten dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden.

Für Schäden, die durch schuldhaft herbeigeführten Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der/die eingetragene Inhaber/in haftbar.

Der/die Benutzer/in ist verpflichtet, evtl. vorhandene Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an den entliehenen oder zur Einsicht übergebenen bzw. bereitgestellten Medien zu beachten. Er/sie stellt die Stadtbücherei Regensburg diesbezüglich von jeder Haftung frei.

Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Benutzer/innen bei Gebrauch der Büchereiräume einschließlich der Nebenräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Medien entstehen, wird ausgeschlossen. Für falsche Auskünfte wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit städtischer Mitarbeiter entstehen.