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Zitierfest

RgbBueBO · Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei Regensburg "Benutzungsordnung Stadtbücherei (BüBO)"

Nummer 2 RgbBueBO – Anmeldung zur Medienausleihe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.08.2008.

Der/die Benutzer/in hat sich persönlich unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises mit aktuellem Wohnort anzumelden. Für die Ausstellung und Verlängerung eines ermäßigten Büchereiausweises sind geeignete Dokumente (z. B. Schüler- oder Studentenausweis, Meldebescheinigung, Sozialhilfebescheid) vorzulegen. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern oder Sorgeberechtigten zur Nutzung der Medienangebote vorzulegen. Der/die Benutzer/in erkennt bei der Anmeldung diese Benutzungsordnung durch eigenhändige Unterschrift an und gibt damit die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner/ihrer Angaben zur Person. Er/sie erhält einen Büchereiausweis, der nicht übertragbar ist. Hat eine erwachsene Person eines Haushalts bereits die Jahresgebühr entrichtet, erhalten weitere Personen dieses Haushaltes (z. B. Ehegatte, Ehegattin, Lebenspartner/in, Kinder über 18 Jahre) auf Antrag einen eigenen vergünstigten Partnerausweis. Die Zugehörigkeit zum gleichen Haushalt kann mit Adressengleichheit in Personalausweis oder Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Der Büchereiausweis gilt in allen Einrichtungen der Stadtbücherei Regensburg. Ein Ausweisverlust sowie jede Adressen- oder Namensänderung sind der Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen. Der Büchereiausweis ist ein Jahr gültig und wird auf Antrag verlängert.