5.1. Bei Veranstaltungen bis zu fünf Terminen werden Entgelte auf Antrag erstattet, wenn der Rücktritt bis einschließlich sechs Werktage (Stichtag) vor Beginn der Veranstaltung erfolgt oder nach dieser Frist eine Ersatzperson gestellt wird. Diese Regelung gilt auch für Studienfahrten und -reisen unabhängig von der Dauer.
5.2. Bei Veranstaltungen ab sechs Terminen werden auf Antrag bereits gezahlte Entgelte für Veranstaltungstermine, die noch ausstehen, nur anteilig erstattet, wenn
5.2.1. vor dem zweiten Veranstaltungstermin der Rücktritt erklärt wird oder
5.2.2. eine Verhinderung wegen Krankheit an der weiteren Teilnahme vorliegt und dies durch ärztliches Attest nachgewiesen wird.
5.3. Bei Rücktritten nach den Nrn. 5.1 und 5.2 wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR 5,00 berechnet.
5.4. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule werden ausgeschlossen. Anderweitige vertragliche Regelungen bleiben unberührt.
5.5. Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich erforderlich. Zur Einhaltung des Stichtages ist jedoch vorab eine telefonische Meldung möglich. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank ist ungültig.