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Zitierfest

RgbVhsAGB · Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg

Nummer 4 RgbVhsAGB – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.10.2003.

4.1. Das Entgelt für die Teilnahme an Veranstaltungen wird bei Anmeldung für die gesamte Veranstaltung und für Dienstleistungen sofort fällig.

4.2. Eine Teilzahlung ist möglich bei Entgelten ab EUR 200,00 und wenn die Veranstaltung mindestens acht Wochen dauert. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25% der Gesamtsumme fällig.