Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbVhsAGB · Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg

Nummer 3 RgbVhsAGB – Ermäßigungen auf Antrag

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.10.2003.

3.1. 10% bei Schülerinnen/Schülern allgemeinbildender Schulen, ordentlich Studierenden, Auszubildenden, Inhaberinnen/Inhabern der "Aktivkarte"; Inhaberinnen/Inhabern einer Jugendleiterkarte sowie bei Inhabern des "Freizeitpasses", für Grundwehrdienstleistende und Zivildienstleistende.

3.2. 25 % bei Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfängern.

3.3. 30% für Inhaberinnen/Inhaber des Pflegeelternpasses.

3.4. Mitglieder von "Wissen und mehr", des Fördervereins der Volkshochschule der Stadt Regensburg e. V., erhalten

3.4.1. bei Zahlung eines Jahresbeitrags von EUR 15,00, 10 % Ermäßigung auf alle VHS-Veranstaltungen bis zu einem Entgelt von EUR 200,00 je Veranstaltung; davon ausgenommen sind mehrtägige Studienreisen,

3.4.2. bei Zahlung eines Jahresbeitrags von EUR 50,00, 10 % Ermäßigung auf alle VHS-Veranstaltungen bis zu einem Entgelt von EUR 200,00 je Veranstaltung und 50 % Ermäßigung auf alle VHS-Veranstaltungen bis zu einem Entgelt von EUR 200,00 je Veranstaltung, bei denen drei Tage vor Beginn noch Plätze frei sind; davon ausgenommen sind mehrtägige Studienreisen.

3.5. Bei Einzelveranstaltungen gilt die jeweils angegebene Ermäßigung. Die Volkshochschule kann für die Teilnahme an Veranstaltungen, an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht oder die dem Allgemeinwohl dienen, von den nach Nr. 2 vorgesehenen Entgelten abweichen oder darauf generell verzichten.

3.6. Nachweise für Ermäßigungen: Der Nachweis für eine Ermäßigung der Veranstaltungsgebühr ist entweder persönlich vorzulegen oder in Kopie unter Angabe der Veranstaltungsnummer an die VHS zu senden. Die Nachweise müssen aus buchungstechnischen Gründen spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der VHS vorliegen. Bei verspätetem Eingang ist keine Ermäßigung mehr möglich. Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich. In besonders begründeten sozialen Härtefällen kann eine abweichende Ermäßigung gewährt werden. Die in Nr. 3.1. bis 3.3. genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Studienfahrten, -reisen und Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule nur als Mitveranstalter auftritt. Die Volkshochschule behält sich den Ausschluss von Ermäßigungen vor.