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Zitierfest

RgbVhsAGB · Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg

Nummer 2 RgbVhsAGB – Entgelt

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.10.2003.

2.1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen und für Dienstleistungen der Volkshochschule wird ein Entgelt erhoben.

2.2. Das Entgelt beträgt pro Doppelstunde mindestens EUR 2,50. Das Entgelt für Studienfahrten und -reisen bemisst sich nach den anfallenden Kosten. Centbeträge werden auf volle EUR 0,50 gerundet.

2.3. Für Teilnahmebescheinigungen werden jeweils EUR 3,00 berechnet, soweit für einzelne Bereiche keine andere Regelung getroffen ist.

2.4. Prüfungsgebühren und anfallende Kosten für Unterrichtsmaterial sind gesondert zu entrichten. Lehrbücher sind in der Regel auf eigene Kosten zu beschaffen.