(1) Eine schwerwiegende oder wiederholte Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen oder der Hausordnung hat die sofortige fristlose Kündigung des Benutzungsvertrags zur Folge.
(2) Bei wiederholten Verstößen gegen diese Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen hat die Stadt Regensburg das Recht, die Nutzerin/den Nutzer von einer zukünftigen Benutzung oder vom Besuch der öffentlichen Einrichtung zeitweilig oder dauernd auszuschließen.