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Zitierfest

RgbJugendfreizeit · Allgemeine Benutzungs- und Entgeltregelungen der Stadt Regensburg für die Benutzung der städtischen Jugendfreizeitstätten Haslbach und Schwalbennest

Nummer 9 RgbJugendfreizeit – Kündigung und Ausschluss

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.09.2025.

(1) Eine schwerwiegende oder wiederholte Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen oder der Hausordnung hat die sofortige fristlose Kündigung des Benutzungsvertrags zur Folge.

(2) Bei wiederholten Verstößen gegen diese Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen hat die Stadt Regensburg das Recht, die Nutzerin/den Nutzer von einer zukünftigen Benutzung oder vom Besuch der öffentlichen Einrichtung zeitweilig oder dauernd auszuschließen.