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Zitierfest

RgbJugendfreizeit · Allgemeine Benutzungs- und Entgeltregelungen der Stadt Regensburg für die Benutzung der städtischen Jugendfreizeitstätten Haslbach und Schwalbennest

Nummer 10 RgbJugendfreizeit – Ausfall der Nutzung/Nichtdurchführung der Veranstaltung, Stornierungspauschalen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.09.2025.

(1) Absagen oder Terminverschiebungen der Nutzung der Freizeitstätte (mithin jede ausfallende Benutzung) sind nach Abschluss des Benutzungsvertrags von der Nutzerin/dem Nutzer im eigenen Interesse unverzüglich schriftlich dem Amt für kommunale Jugendarbeit der Stadt Regensburg mitzuteilen, damit die Freizeiteinrichtung ggf. anderweitig belegt werden kann.

(2) Soweit die Nutzerin/der Nutzer die Jugendfreizeitstätte zu dem gebuchten Termin aus einem von der Stadt Regensburg nicht zu vertretenden Grund nicht nutzt bzw. die Veranstaltung aus einem von der Stadt Regensburg nicht zu vertretenden Grund nicht durchführt, ist sie/er grundsätzlich zur Zahlung der vollen Benutzungsentgelte (s. Nr. 13) verpflichtet.

Unter folgenden Bedingungen reduzieren sich die Benutzungsentgelte, soweit kein gesetzlicher Rücktritts- oder Kündigungsgrund oder sonstiger Beendigungsgrund besteht:

Bei Mitteilung der ausfallenden Nutzung/Absage der Veranstaltung

  • – im Zeitraum vom Vertragsabschluss bis 3 Monate vor dem gebuchten Nutzungstermin werden keine Benutzungsentgelte berechnet und fällig,
  • – im Zeitraum von weniger als 3 Monaten bis 2 Monate vor dem gebuchten Nutzungstermin werden 50 %,
  • – im Zeitraum von weniger als 2 Monaten bis 1 Monat vor dem gebuchten Nutzungstermin werden 75 %,
  • – im Zeitraum von weniger als 1 Monat vor dem gebuchten Nutzungstermin werden 100 % der Benutzungsentgelte (einschlägige Tagespauschale gem. Nr. 13 Abs. 1 und 2) berechnet und fällig.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Benutzungsentgelte entfällt für die Nutzerin/den Nutzer, wenn eine Ersatzgruppe bzw. eine Ersatznutzerin/ein Ersatznutzer den gebuchten Nutzungstermin wahrnimmt.