Verstößt die Nutzerin/der Nutzer schuldhaft gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Benutzungs- und Entgeltregelungen, so ist die Stadt Regensburg berechtigt, von ihr/ihm eine angemessene Vertragsstrafe bis zu einer Höhe der nach Nr. 13 anfallenden Benutzungsentgelte zu erheben. Die Höhe der Vertragsstrafe wird durch die Stadt Regensburg im pflichtgemäßen Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall von einem zuständigen Gericht überprüft werden. Etwaige Schadensersatzansprüche der Stadt Regensburg bleiben hiervon unberührt. Die Nutzerin/der Nutzer bleibt in solchen Fällen zur Zahlung der Benutzungsentgelte verpflichtet.
RgbJugendfreizeit · Allgemeine Benutzungs- und Entgeltregelungen der Stadt Regensburg für die Benutzung der städtischen Jugendfreizeitstätten Haslbach und Schwalbennest
Nummer 11 RgbJugendfreizeit – Vertragsstrafe
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.09.2025.