Die vom Amt für kommunale Jugendarbeit der Stadt Regensburg an die Nutzerin/den Nutzer vergebenen Schlüssel für die Jugendfreizeiteinrichtung sind sorgfältig aufzubewahren. Die Weitergabe an dritte Personen ist nicht gestattet. Die Schlüssel sind nach Veranstaltungsende zu einem vereinbarten Termin wieder abzugeben. Ein zwischenzeitlicher Verlust ist unmittelbar anzuzeigen. Die Nutzerin/der Nutzer haftet direkt für alle möglichen Schäden im Umgang mit den Schlüsseln bzw. bei Verlust der Schlüssel. Bei einem Schlüsselverlust sind die für den Austausch der Schlösser entstandenen Kosten zu tragen.
RgbJugendfreizeit · Allgemeine Benutzungs- und Entgeltregelungen der Stadt Regensburg für die Benutzung der städtischen Jugendfreizeitstätten Haslbach und Schwalbennest
Nummer 7 RgbJugendfreizeit – Schlüsselvergabe
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.09.2025.