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Zitierfest

RgbJugendfreizeit · Allgemeine Benutzungs- und Entgeltregelungen der Stadt Regensburg für die Benutzung der städtischen Jugendfreizeitstätten Haslbach und Schwalbennest

Nummer 6 RgbJugendfreizeit – Besondere Verhaltensregeln

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.09.2025.

(1) Jede Besucherin/ jeder Besucher der Jugendfreizeitstätten hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden.

(2) Die Nutzerin/der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung. Diese ist ebenfalls Bestandteil des Benutzungsvertrags.

(3) Es ist nicht gestattet, alkoholische Getränke sowie Drogen jeglicher Art in die Jugendfreizeitstätten mitzubringen. Der Alkoholausschank wie auch der Genuss von Alkohol und Drogen ist in den Einrichtungen untersagt.

(4) Auf den jeweiligen Räumen und auf dem gesamten Gelände der Freizeitstätten herrscht absolutes Rauchverbot.

(5) Kommerzielle Werbung innerhalb der Jugendfreizeitstätten ist nicht zulässig. Plakate, Dekorationen und Schilder dürfen nicht ohne Genehmigung der Stadt Regensburg ausgehängt werden.

(6) Lagerfeuer auf dem Gelände außerhalb der ausgewiesenen Feuerstelle, offenes Feuer in Abfalleimern und Grill sind feuerpolizeilich verboten. Auch die Verwendung von offenem Licht oder besonders gefährlichen Stoffen ist unzulässig. Ebenso ist das Abbrennen von Feuerwerk, Wunderkerzen, Kerzen sowie die Verwendung von gasgefüllten Luftballons nicht gestattet.

(7) Feste zum 18. Geburtstag sind in den Einrichtungen nicht erlaubt.

(8) Die Nutzerin/der Nutzer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, des Versammlungsgesetzes, des Nichtraucherschutzgesetzes, GEMA-Rechte und die gültige Brandschutzverordnung.

(9) Tiere dürfen nicht in das Haus bzw. auf das Gelände mitgebracht werden.