(1) Entgelte werden erhoben für:
| Gutachten, Fachauskünfte u. ä. | |
|---|---|
| bei Einsatz einer wissenschaftlichen Kraft | derzeit 81,70 € |
| bei Einsatz einer Verwaltungskraft | derzeit 68,50 € |
| je Stunde Zeitaufwand. |
Bei Bemessung der Entgelte nach Zeitaufwand wird jede angefangene halbe Stunde mit dem halben Preis berechnet. Diese Entgelte für Dienstleistungen an Dritte werden entsprechend den Personaldurchschnittskosten kommunaler Tarifbeschäftigter (Stand 01.01.2020) für eine wissenschaftliche Kraft (A 13) bzw. eine Verwaltungskraft (A 11) verrechnet. Die Entgeltsätze werden jeweils den aktuell gültigen Änderungen angepasst.
(2) Entgeltfrei frei sind Fachauskünfte
- a) für öffentliche Körperschaften und andere der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung von den Entgelten Gegenseitigkeit besteht,
- b) für nachweisbar wissenschaftliche, heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke bis zu einem Zeitaufwand von einer Stunde.