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Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

Anlage 1.7 RgbMuseen – Reproduktionsentgelte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.11.2023.

(1) Die Entgelte für die Wiedergabe und Nutzung der fotografischen Aufnahmen von Sammlungsbeständen der Museen der Stadt Regensburg betragen je Aufnahme:

1. Im Rahmen der Publikation einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit (Master- oder Diplomarbeit, Dissertation oder Habilschrift) oder eines wissenschaftlichen Bestandsverzeichnisses/Œuvrekataloges ohne gewerbliche Nutzungfrei (gegen Abgabe eines Belegexemplares)
2. Bei einmaliger Veröffentlichung in gewerblichen Druckwerken (Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen etc.) und in Videoproduktionen auf elektronischen Speichermedien bei einer Auflagenhöhe
a) bis 1.000 Expl.10,00 €
b) bis 5.000 Expl.35,00 €
c) bis 10.000 Expl.70,00 €
d) bis 50.000 Expl.120,00 €
e) bis 100.000 Expl.180,00 €
f) über 100.000 Expl.240,00 €
3. Für die Herstellung von Plakaten, Postern, Werbebroschüren, Faltblättern, Werbeanzeigen und sonstigen WerbematerialienBis zu und je weitere angefangene 10.000 Expl.150,00 €
4. Für PostkartenBis zu und je weitere angefangene 10.000 Expl.30,00 €
5. Für Kalender, Buchumschläge und CoversBis zu und je weitere angefangene 10.000 Expl.100,00 €
6. FilmeKultur- und Dokumentarfilme50,00 €
Kommerzielle Filme100,00 €
7. Einbindung in Online-Portale je zur Verfügung gestellter Reproduktion (Auflösung max. 80 dpi bzw. 200x300 Pixel)Bis zu einem Jahr50,00 €
Bis zu fünf Jahren100,00 €
Je weitere fünf Jahre50,00 €
für Nachbildungen (Repliken)10 % des Verkaufspreises pro Expl.

(2) Etwa bestehende Nutzungs- oder Urheberrechte Dritter werden durch die Erhebung der Entgelte nicht abgelöst.

(3) Entgeltansprüche der VG-Bild-Kunst sind vom Nutzer eigenständig zu recherchieren und gegebenenfalls mit der VG-Bild-Kunst abzurechnen.

(4) Entgeltfrei ist die Wiedergabe von Reproduktionsvorlagen der Museen der Stadt Regensburg (vorbehaltlich Abs. 2 und 3):

  • a) in museenbezogener Berichterstattung und Werbung im Interesse der Museen der Stadt Regensburg,
  • b) in vom Historischen Verein für Oberpfalz und Regensburg herausgegebenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
  • c) im Rahmen des Leihverkehrs der Museen der Stadt anlässlich von Ausstellungen.

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