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Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

Anlage 1.9 RgbMuseen – Fälligkeit und Entrichtung der Entgelte und Auslagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.11.2023.

(1) Die Entgelte entstehen mit Beginn der Benutzung der Leistung. Sie werden mit dem Entstehen fällig.

(2) Die Entgelte und Auslagen sind nach mündlicher oder schriftlicher Aufforderung bei der jeweiligen Zahlstelle der Museen einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Aufforderung angegebenes Konto zu überweisen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.9 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.9 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“

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