Zum Inhalt springen
Zitierfest

RDG · Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

§ 5 RDG – Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Amtliche Fassung, Stand 10.03.2023.

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind. Andere Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 kann auch eine andere Rechtsdienstleistung sein.

(2) Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:

  • 1. Testamentsvollstreckung,
  • 2. Haus- und Wohnungsverwaltung,
  • 3. Fördermittelberatung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 RDG verweisen

  • § 3 RDG – Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
  • § 13 RDG – Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung
  • § 18 RDG – Umgang mit personenbezogenen Daten; Verordnungsermächtigung

Rechtsprechung zu § 5 RDG

64 Entscheidungen zitieren § 5 RDG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 11.02.2021 – I ZR 227/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Rechtsberatung durch Architektin Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Berufs- …
  • BGH, Urt. v. 24.10.2017 – VI ZR 504/16 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Übernimmt ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung von Schadensgutachten zugleich die Einziehung des vom jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten, so liegt in der Einziehung dieser Schadensersatzansprüche kein eigenständiges Geschäft im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG. Wie häufig der Sachverständige entsprechend verfährt, ist …
  • BGH, Urt. v. 31.03.2016 – I ZR 88/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur 1. Wer in offener Stellvertretung für Dritte gewerbliche Schutzrechte bei dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt anmeldet, wird im wirtschaftlichen Interesse der Anmelder und damit in konkreten fremden Angelegenheiten tätig, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG erfordern. 2. Sind für die …
  • BGH, Urt. v. 31.01.2012 – VI ZR 143/11 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist. 2. Etwas anderes gilt, wenn die Haftung dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht werden, die in keinem …
  • BGH, Urt. v. 06.10.2011 – I ZR 54/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Kreditkontrolle Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zuzuordnen ist.
  • BGH, Urt. v. 04.11.2010 – I ZR 118/09 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker 1. Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf . 2. Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen …

Weitere Entscheidungen zu § 5 RDG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RDG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RDG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten