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Zitierfest

ProdHaftG · Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

§ 3 ProdHaftG – Fehler

Amtliche Fassung, Stand 17.07.2017.

(1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere

  • a) seiner Darbietung,
  • b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
  • c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,

berechtigterweise erwartet werden kann.

(2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.

Rechtsprechung zu § 3 ProdHaftG

12 Entscheidungen zitieren § 3 ProdHaftG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 05.02.2013 – VI ZR 1/12 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Heißwasser-Untertischgerät Die berechtigte Sicherheitserwartung im Sinne des § 3 Abs. 1 ProdHaftG geht grundsätzlich nur dahin, dass von einem Produkt bei vorhersehbarer üblicher Verwendung unter Beachtung der Gebrauchs- bzw. Installationsanleitung keine erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Nutzer oder unbeteiligter Dritter ausgehen. Von dem Hersteller kann dagegen nicht verlangt werden …
  • BGH, Urt. v. 01.08.2023 – VI ZR 82/22 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Zum Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer Hüftendoprothese.
  • BGH, Beschl. v. 16.02.2021 – VI ZR 1104/20 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Stellen sich in einem Schadensersatzprozess wegen Produkthaftung medizinische Fragen, dürfen weder an den klagebegründenden Sachvortrag einer Partei noch an ihre Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten hohe Anforderungen gestellt werden.
  • BGH, Beschl. v. 16.04.2019 – VI ZR 157/18 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Gehörsverletzung bei der Feststellung eines Produktfehlers (hier: Metallabrieb bei Hüftprothese).
  • BGH, Urt. v. 25.02.2014 – VI ZR 144/13 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor. 2. Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität. 3. In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität …
  • BGH, Urt. v. 09.06.2015 – VI ZR 327/12 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Bei implantierbaren Cardioverter Defibrillatoren (ICD) können wegen ihrer Funktion, der Situation besonderer Verletzlichkeit der diese Geräte nutzenden Patienten und des außergewöhnlichen Schadenspotentials alle Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie als fehlerhaft eingestuft werden, wenn bei Geräten der Gruppe oder Serie eine Fehlfunktion festgestellt wurde, ohne dass der …

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