Dieses Gesetz ist nicht auf Produkte anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind.
ProdHaftG · Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
§ 16 ProdHaftG – Übergangsvorschrift
Amtliche Fassung, Stand 17.07.2017.
ProdHaftG · Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Dieses Gesetz ist nicht auf Produkte anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind.