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Zitierfest

ProdHaftG · Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

§ 16 ProdHaftG – Übergangsvorschrift

Amtliche Fassung, Stand 17.07.2017.

Dieses Gesetz ist nicht auf Produkte anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind.