Die Polizei gliedert sich in unmittelbar dem fachlich zuständigen Ministerium unterstehende Polizeibehörden; dies sind die Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt und die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz.
POG RP · Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in der Fassung vom 10. November 1993
§ 95 POG RP – Gliederung der Polizei
Amtliche Fassung, Stand 25.02.2025.