Die Länder bestimmen die zur Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.
PflBG · Gesetz über die Pflegeberufe
§ 49 PflBG – Zuständige Behörden
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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„Was regelt § 49 PflBG? Zitiere den Wortlaut.“