Die Länder können mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 § 45a und § 57 Abs. 1 Nr. 9 sowie die Vorschriften, zu deren Erlass § 57 Abs. 1 Nr. 9 ermächtigt, durch Landesrecht ersetzen.
PBefG · Personenbeförderungsgesetz
§ 64a PBefG – Ersetzung bundesrechtlicher Vorschriften durch Landesrecht
Rechtsprechung zu § 64a PBefG
4 Entscheidungen zitieren § 64a PBefG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
EuGH, Urt. v. 24.03.2022 – C-656/20 P · Siebte Kammer
Hermann Albers eK gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Begriff der Beihilfe – Öffentlicher Personenverkehr – Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind – Übertragung von Finanzmitteln zwischen öffentlichen Verwaltungen – …
EuGH, Urt. v. 24.03.2022 – C-666/20 P · Siebte Kammer
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Begriff der Beihilfe – Öffentlicher Personenverkehr – Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind – Übertragung von Finanzmitteln …
EuG, Urt. v. 05.10.2020 – T-583/18 · Fünfte Kammer
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Öffentlicher Personenverkehr – Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind – Verpflichtung zur Festlegung von Höchsttarifen für Schüler, Studenten …
EuG, Urt. v. 05.10.2020 – T-597/18 · Fünfte Kammer
Hermann Albers eK gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Öffentlicher Personenverkehr – Ausgleich für Kosten, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind – Verpflichtung zur Festlegung von Höchsttarifen für Schüler, Studenten, Auszubildende und Personen mit …