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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 28 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,

  • 1. die Einrichtung und den Geschäftsgang des Deutschen Patent- und Markenamts sowie die Form des Verfahrens in Patentangelegenheiten zu regeln, soweit nicht durch Gesetz Bestimmungen darüber getroffen sind,
  • 2. für Fristen in Patentangelegenheiten eine für alle Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamts geltende Regelung über die zu berücksichtigenden gesetzlichen Feiertage zu treffen.

(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann die Ermächtigung nach Absatz 1 durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates ganz oder teilweise auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen.

Rechtsprechung zu § 28 PatG

6 Entscheidungen zitieren § 28 PatG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 31.01.2013 – 8 W (pat) 32/07 · 8. Senat

    Leitsatz: Schrumpfkappe 1. Ein Teilverzicht auf das Patent nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG kann auch im Einspruchsverfahren erklärt werden. 2. Führt ein im Einspruchsverfahren erklärter Teilverzicht zur teilweisen Erledigung des Verfahrens, so kann Unklarheiten über den Umfang der das Restpatent betreffenden Widerrufs- oder Aufrechterhaltungsentscheidung dadurch begegnet werden, dass Umfang und Zeitpunkt der …
  • BPatG, Beschl. v. 08.11.2019 – 7 W (pat) 9/19 · 7. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – Umschreibung im Patentregister - zum Nachweis der Änderung des Firmensitzes eines Patentinhabers

  • BPatG, Beschl. v. 19.02.2014 – 19 W (pat) 16/12 · 19. Senat

    Leitsatz: Elektrischer Winkelstecker II 1. In den elektronisch geführten Schutzrechtsakten des Deutschen Patent- und Markenamts setzt die schriftliche Ausfertigung eines Beschlusses der Patentabteilung über die Aufrechterhaltung oder den Widerruf eines Patents nach § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 1 und § 59 Abs. 4 a.F. (jetzt Abs. 5) PatG ein - singuläres - elektronisches Beschluss-Urdokument …
  • BPatG, Beschl. v. 27.10.2011 – 21 W (pat) 6/07 · 21. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – Nachweis der Inlandsvertretervollmacht –

  • BPatG, Beschl. v. 05.09.2016 – 9 W (pat) 2/13 · 9. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – zur Zurückweisung einer Patentanmeldung vor der rechtkräftigen Entscheidung über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

  • BPatG, Beschl. v. 14.10.2015 – 19 W (pat) 40/14 · 19. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Elektrischer Winkelstecker" – zur unzulässigen Erweiterung – Einfügung eines Bezugszeichens in den Oberbegriff des Patentanspruchs 1

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