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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 140a PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen Erzeugnisse, die Gegenstand des Patents sind, in Anspruch genommen werden. Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn es sich um Erzeugnisse handelt, die durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellt worden sind.

(2) Absatz 1 ist entsprechend auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben.

(3) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten auf Rückruf der Erzeugnisse, die Gegenstand des Patents sind, oder auf deren endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen in Anspruch genommen werden. Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn es sich um Erzeugnisse handelt, die durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellt worden sind.

(4) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 bis 3 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind auch die berechtigten Interessen Dritter zu berücksichtigen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 140a PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 140a PatG

3 Entscheidungen zitieren § 140a PatG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG München, Beschl. v. 30.10.2024 – 6 U 3824/22 Kart · Kartellsenat

    Missbrauch der Marktmacht

  • BGH, Urt. v. 28.11.2002 – I ZR 168/00 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: P-Vermerk ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 a) Welche Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Klageantrag zu stellen sind, hängt auch von den Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts und den Umständen des Einzelfalls ab. b) Zur Frage der Bestimmtheit eines Antrags auf Verurteilung zur Herausgabe rechtswidrig hergestellter Tonträger. UrhG § 98 Abs. 1 Nach § 98 Abs. 1 …
  • BGH, Urt. v. 17.09.2009 – Xa ZR 2/08 · 10a. Zivilsenat

    Leitsatz: MP3-Player-Import ZPO § 138; PatG §§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 a) Den Spediteur, der auf Vernichtung angeblich patentverletzender Ware in Anspruch genommen wird, trifft keine prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Beschaffenheit der Ware; er kann daher die Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Lehre …

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