Polizei im Sinn dieses Gesetzes sind die im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräfte der Polizei des Freistaates Bayern.
PAG · Polizeiaufgabengesetz
Art. 1 PAG – Begriff der Polizei
Amtliche Fassung, Stand 26.03.2026.
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„Was regelt Art. 1 PAG? Zitiere den Wortlaut.“