Verfolgt die Staatsanwaltschaft die Ordnungswidrigkeit mit einer zusammenhängenden Straftat, so ist für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit das Gericht zuständig, das für die Strafsache zuständig ist.
OWiG · Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
§ 45 OWiG – Zuständigkeit des Gerichts
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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