Klassenelternschaften und Schulelternräte geben sich eine Geschäftsordnung.
NSchG NI · Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
§ 95 NSchG NI – Geschäftsordnungen
Amtliche Fassung, Stand 23.06.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 95 NSchG NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 95 NSchG NI? Zitiere den Wortlaut.“