Am 31. Juli 2020 bestehende Berufseinstiegsschulen, die nur das Berufsvorbereitungsjahr führen, können als Klasse 1 der Berufseinstiegsschule weitergeführt werden. Am 31. Juli 2020 bestehende Berufseinstiegsschulen, die nur die Berufseinstiegsklasse führen, können als Klasse 2 der Berufseinstiegsschule weitergeführt werden.
NSchG NI · Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
§ 185 NSchG NI – Übergangsregelung für die Berufseinstiegsschule
Amtliche Fassung, Stand 23.06.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 185 NSchG NI verweisen
- § 197 NSchG NI – Inkrafttreten **
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