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Zitierfest

NSchG NI · Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

§ 185 NSchG NI – Übergangsregelung für die Berufseinstiegsschule

Amtliche Fassung, Stand 23.06.2026.

Am 31. Juli 2020 bestehende Berufseinstiegsschulen, die nur das Berufsvorbereitungsjahr führen, können als Klasse 1 der Berufseinstiegsschule weitergeführt werden. Am 31. Juli 2020 bestehende Berufseinstiegsschulen, die nur die Berufseinstiegsklasse führen, können als Klasse 2 der Berufseinstiegsschule weitergeführt werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 185 NSchG NI verweisen

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