Auf Antrag ist Inhaberinnen und Inhabern eines höherwertigen Amtes, denen ihr Amt für sieben Jahre übertragen wurde, die Übertragungszeit bis auf zwei Jahre zu verkürzen.
NSchG NI · Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
§ 180 NSchG NI – Ämter mit zeitlicher Begrenzung
Amtliche Fassung, Stand 23.06.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 180 NSchG NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 180 NSchG NI? Zitiere den Wortlaut.“