Die Landesregierung überprüft bis zum 31. Juli 2020 die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012 (Nds. GVBl. S. 34) einschließlich der damit zusammenhängenden weiteren gesetzlichen Änderungen; die Überprüfung erfolgt anschließend im Vier-Jahres-Rhythmus.
NSchG NI · Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
§ 178 NSchG NI – Überprüfung
Amtliche Fassung, Stand 23.06.2026.