Die Fach- und Dienstaufsicht über die Polizeibehörden obliegt dem für Inneres zuständigen Ministerium.
NPOG NI · Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) 1
§ 94 NPOG NI – Aufsicht über die Polizeibehörden
Amtliche Fassung, Stand 22.09.2022.