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Zitierfest

NPOG NI · Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) 1

§ 54 NPOG NI – Anwendung

Amtliche Fassung, Stand 22.09.2022.

Die Vorschriften des Fünften Teils finden Anwendung auf Verordnungen nach § 55. Werden Verordnungen aufgrund des § 55 und zugleich aufgrund anderer Rechtsgrundlagen erlassen, so gilt Satz 1 nur für die auf § 55 gestützten Vorschriften dieser Verordnungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 54 NPOG NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 54 NPOG NI? Zitiere den Wortlaut.“

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