Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,
- 1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
- 2. um die Eigentümerin oder den Eigentümer oder die Person, die rechtmäßig die tatsächliche Gewalt innehat, vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen oder
- 3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und sie oder ein anderer die Sache verwenden kann, um
- a) sich zu töten oder zu verletzen,
- b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
- c) fremde Sachen zu beschädigen oder
- d) die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.