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Zitierfest

NKomVG NI · Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Vom 17. Dezember 2010

§ 69 NKomVG NI – Geschäftsordnung

Amtliche Fassung, Stand 28.04.2026.

Die Vertretung gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.