(1) Die Kommunen führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen. Sie sind berechtigt, diese zu ändern oder neue anzunehmen.
(2) Die Kommunen führen Dienstsiegel. Haben sie ein Wappen, so ist es Bestandteil des Dienstsiegels.
NKomVG NI · Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Vom 17. Dezember 2010
(1) Die Kommunen führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen. Sie sind berechtigt, diese zu ändern oder neue anzunehmen.
(2) Die Kommunen führen Dienstsiegel. Haben sie ein Wappen, so ist es Bestandteil des Dienstsiegels.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 22 NKomVG NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 22 NKomVG NI? Zitiere den Wortlaut.“