Zum Inhalt springen
Zitierfest

NKomVG NI · Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Vom 17. Dezember 2010

§ 142 NKomVG NI – Unternehmenssatzung der kommunalen Anstalt

Amtliche Fassung, Stand 28.04.2026.

Die Kommune regelt die Rechtsverhältnisse der kommunalen Anstalt durch Unternehmenssatzung. Die Unternehmenssatzung muss Bestimmungen über den Namen und den Zweck der kommunalen Anstalt, die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und die Höhe des Stammkapitals enthalten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 142 NKomVG NI verweisen

  • § 141 NKomVG NI – Errichtung von kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 142 NKomVG NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 142 NKomVG NI? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten