Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucZulasssungFachschuleS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Fachschule für Druck- und Medientechnik und Papiertechnik

§ 4 MucZulasssungFachschuleS – Rücktritt

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.06.2020.

Tritt eine Bewerberin/ein Bewerber vor Schulbeginn zurück oder tritt sie/er die Ausbildung am ersten Schultag nicht an, ohne innerhalb der folgenden drei Schultage eine ausreichende Entschuldigung vorzulegen, erlischt der Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Die/der nach der Gesamtpunktzahl nächste Bewerberin/Bewerber rückt nach.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucZulasssungFachschuleS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucZulasssungFachschuleS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten