Tritt eine Bewerberin/ein Bewerber vor Schulbeginn zurück oder tritt sie/er die Ausbildung am ersten Schultag nicht an, ohne innerhalb der folgenden drei Schultage eine ausreichende Entschuldigung vorzulegen, erlischt der Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Die/der nach der Gesamtpunktzahl nächste Bewerberin/Bewerber rückt nach.
MucZulasssungFachschuleS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Fachschule für Druck- und Medientechnik und Papiertechnik
§ 4 MucZulasssungFachschuleS – Rücktritt
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.06.2020.
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