Alle Bewerberinnen/Bewerber, die am Zulassungsverfahren teilgenommen haben, erhalten einen schriftlichen Bescheid. Ablehnende Bescheide sind mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
MucZulasssungFachschuleS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Fachschule für Druck- und Medientechnik und Papiertechnik
§ 5 MucZulasssungFachschuleS – Bescheid über die Zulassung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.06.2020.
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