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Zitierfest

MucWSGVOKarlsfeld · Vollzug der Wassergesetze Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Karlsfeld und der Landeshauptstadt München (Feldmoching)

§ 2 MucWSGVOKarlsfeld – Schutzgebiet

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.08.2003.

(1) Das Schutzgebiet besteht aus vier Fassungsbereichen, einer engeren Schutzzone und einer weiteren Schutzzone.

Die Fassungsbereiche befinden sich auf den Grundstücken Fl. Nr. 793/3 und 793/4 der Gemarkung Karlsfeld und 3746 der Gemarkung Feldmoching. Sie haben ein Ausmaß von je etwa 25 m x 25 m.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes und der einzelnen Schutzzonen sind in dem im Anhang (Anlage 1) veröffentlichten Lageplan eingetragen, der Bestandteil dieser Verordnung ist. Für die genaue Grenzziehung ist ein Lageplan im Maßstab 1 : 5000 maßgebend, der im Landratsamt Dachau, in der Gemeindekanzlei Karlsfeld und in der Landeshauptstadt München – Umweltschutzreferat – niedergelegt ist; er kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

(3) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Schutzgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.

(4) Der Fassungsbereich ist jeweils durch eine Umzäunung, die engere Schutzzone und die weitere Schutzzone sind, soweit erforderlich, in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.

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