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Zitierfest

MucWSGVOKarlsfeld · Vollzug der Wassergesetze Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Karlsfeld und der Landeshauptstadt München (Feldmoching)

§ 1 MucWSGVOKarlsfeld – Allgemeines

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.08.2003.

Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für die Gemeinde Karlsfeld wird in der Gemeinde Karlsfeld und in der Landeshauptstadt München das in § 2 näher umschriebene Schutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden Anordnungen nach §§ 3 bis 7 erlassen.

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