Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für die Gemeinde Karlsfeld wird in der Gemeinde Karlsfeld und in der Landeshauptstadt München das in § 2 näher umschriebene Schutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden Anordnungen nach §§ 3 bis 7 erlassen.
MucWSGVOKarlsfeld · Vollzug der Wassergesetze Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Karlsfeld und der Landeshauptstadt München (Feldmoching)
§ 1 MucWSGVOKarlsfeld – Allgemeines
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.08.2003.
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