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Zitierfest

MucWMVZABGVO · Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen und Messern im Bereich Alter Botanischer Garten / Karl-Stützel-Platz und dessen unmittelbarer Umgebung in München (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung Alter Botanischer Garten – WMVZ ABG VO)

§ 5 MucWMVZABGVO – Ordnungswidrigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.01.2025.

(1) Nach § 53 Abs. 1 Nr. 23 WaffG kann mit Bußgeld belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig in dem in § 1 genannten Bereich

  • 1. entgegen § 2 Nr. 1 eine Waffe führt, soweit kein Ausnahmetatbestand nach § 4 vorliegt;
  • 2. entgegen § 2 Nr. 2 ein Messer führt, soweit kein Ausnahmetatbestand nach § 4 vorliegt.

(2) Entgegen dieser Verordnung geführte Gegenstände können nach § 54 Abs. 2 WaffG eingezogen werden.

(3) Andere Bußgeld- und Strafvorschriften bleiben unberührt.

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