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Zitierfest

MucWMVZABGVO · Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen und Messern im Bereich Alter Botanischer Garten / Karl-Stützel-Platz und dessen unmittelbarer Umgebung in München (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung Alter Botanischer Garten – WMVZ ABG VO)

§ 6 MucWMVZABGVO – Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.01.2025.

Die Verordnung tritt am 15.01.2025 in Kraft, sie tritt am 14.01.2027 außer Kraft.

Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen und Messern im Bereich Alter Botanischer Garten / Karl-Stützel-Platz (ABG/KSP) und dessen unmittelbarer Umgebung in München (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung Alter Botanischer Garten – WMVZ ABG VO) München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter Oberbürgermeister

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

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Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen und Messern im Bereich Alter Botanischer Garten / Karl-Stützel-Platz (ABG/KSP) und dessen unmittelbarer Umgebung in München (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung Alter Botanischer Garten – WMVZ ABG VO)
München, 18. Dezember 2024 Dieter Reiter Oberbürgermeister

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Sicherheit und Ordnung, Prävention

Waffenwesen KVR-I/21

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Sicherheit und Ordnung, Prävention Waffenwesen KVR-I/21

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

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