Führen im Sinne des § 2 dieser Verordnung ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Messer außerhalb der eigenen Wohnung sowie innerhalb der öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und Gebäudeteile im räumlichen Geltungsbereich.
MucWMVZABGVO · Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen und Messern im Bereich Alter Botanischer Garten / Karl-Stützel-Platz und dessen unmittelbarer Umgebung in München (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung Alter Botanischer Garten – WMVZ ABG VO)
§ 3 MucWMVZABGVO – Begriffsbestimmung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.01.2025.
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