Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung ist das Führen von
- 1. Waffen gemäß § 1 Abs. 2 WaffG;
- 2. und Messern, sofern sie nicht von Nr. 1 erfasst sind;
verboten.
MucWMVZABGVO · Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen und Messern im Bereich Alter Botanischer Garten / Karl-Stützel-Platz und dessen unmittelbarer Umgebung in München (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung Alter Botanischer Garten – WMVZ ABG VO)
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung ist das Führen von
verboten.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucWMVZABGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 MucWMVZABGVO? Zitiere den Wortlaut.“