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Zitierfest

MucWMVZABGVO · Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen und Messern im Bereich Alter Botanischer Garten / Karl-Stützel-Platz und dessen unmittelbarer Umgebung in München (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung Alter Botanischer Garten – WMVZ ABG VO)

§ 2 MucWMVZABGVO – Verbot des Führens von Waffen und Messern

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.01.2025.

Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung ist das Führen von

  • 1. Waffen gemäß § 1 Abs. 2 WaffG;
  • 2. und Messern, sofern sie nicht von Nr. 1 erfasst sind;

verboten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucWMVZABGVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucWMVZABGVO? Zitiere den Wortlaut.“

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