Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucWinterschutzraum-GebuehrenS · Winterschutzraum-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucWinterschutzraum-GebuehrenS – Zahlungserleichterung, Zahlungsrückstände

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die Stundung und der Erlass sowie die Tilgung rückständiger Gebühren richten sich nach der Abgabenordnung, soweit diese nach dem Kommunalabgabengesetz für anwendbar erklärt ist.

(2) Anträge auf Stundung, Ratenzahlung oder Erlass von Benützungsgebühren in Härtefällen müssen begründet und die zur Begründung dienenden Tatsachen glaubhaft gemacht werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucWinterschutzraum-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucWinterschutzraum-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten