Der Benützer kann die Benützungsgebühr nicht zurückfordern, wenn er aufgrund von Ordnungsmaßnahmen nach § 7 der Benützungssatzung an der Ausübung des ihm zustehenden Belegungsrechts ganz oder teilweise gehindert wird.
MucWinterschutzraum-GebuehrenS · Winterschutzraum-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 7 MucWinterschutzraum-GebuehrenS – Gebührenrückerstattung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.
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