Winterschutzräume können je nach Bedarf entsprechend den Witterungsverhältnissen nur in der Zeit ab 15. Oktober bis 15. April des nächstfolgenden Jahres täglich von 18.00 bis 8.00 Uhr morgens geöffnet werden. Einlasszeit ist von 18.00 bis 22.00 Uhr.
MucWinterschutzraum-BenuetzungS · Winterschutzraum-Benützungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 5 MucWinterschutzraum-BenuetzungS – Betriebszeiten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.11.1987.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucWinterschutzraum-BenuetzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 MucWinterschutzraum-BenuetzungS? Zitiere den Wortlaut.“