Winterschutzräume sind Notunterkünfte, die der Abwehr von Gefahren dienen, die Leben und Gesundheit von Menschen bedrohen, die in München während der kalten Jahreszeit in der Nacht über keine andere Unterkunft verfügen.
MucWinterschutzraum-BenuetzungS · Winterschutzraum-Benützungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucWinterschutzraum-BenuetzungS – Aufgabenstellung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.11.1987.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucWinterschutzraum-BenuetzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 MucWinterschutzraum-BenuetzungS? Zitiere den Wortlaut.“