Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucWilly-Brandt-GesamtschuleS · Satzung für die Willy-Brandt-Gesamtschule der Landeshauptstadt München

§ 6 MucWilly-Brandt-GesamtschuleS – Unterrichtsangebot

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.11.2008.

(1) Der Unterricht wird angeboten

  • a) als Kernunterricht
  • b) in Leistungskursen
  • c) in Wahlpflichtkursen
  • d) in Ergänzungskursen (Lift-, Förder-, Zusatzkurse)
  • e) als Wahlunterricht und in Form von Arbeitsgemeinschaften.

Der Unterricht gemäß Buchstaben a) bis d) ist ein Pflichtunterricht; die Teilnahme am Angebot der Schule nach Buchstabe e) ist freiwillig.

(2) Im Kernunterricht sind die Schüler/innen im Klassenverband (Ausnahme Leibeserziehung und Religion) zusammengefasst. Der Unterricht in leistungsdifferenzierten Fächern wird in Gruppen, differenziert nach der Leistung der Schüler/innen, erteilt. Zwischen verschiedenen Wahlfächern können die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder frei wählen.

(3) Die in Abs. 1 genannten Kernfächer und Kurse werden durch die Schule entsprechend den jeweiligen Versuchserkenntnissen bestimmt, soweit die staatliche Schulordnung keine verbindlichen Vorschriften enthält.

(4) Dem Unterricht liegen die vom Kultusministerium genehmigten Stoffpläne und Stundentafeln zugrunde.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucWilly-Brandt-GesamtschuleS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucWilly-Brandt-GesamtschuleS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten