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Zitierfest

MucWilly-Brandt-GesamtschuleS · Satzung für die Willy-Brandt-Gesamtschule der Landeshauptstadt München

§ 3 MucWilly-Brandt-GesamtschuleS – Abschlüsse

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 17.11.2008.

(1) Die Gesamtschule führt den Schüler/die Schülerin zu dem Abschluss hin, für den er/sie aufgrund seiner/ihrer Leistungen und der gewählten Fächer im Wahlpflichtfach geeignet ist.

(2) An der Gesamtschule können folgende Abschlüsse abgelegt werden:

  • a) Nach der 9. Jahrgangsstufe
  • - der einfache Hauptschulabschluss
  • - der qualifizierende Hauptschulabschluss.
  • b) Nach der 10. Jahrgangsstufe
  • - der Realschulabschluss
  • - die Oberstufenreife.

(3) Die Voraussetzungen, die für die Erlangung der möglichen Abschlüsse erfüllt sein müssen, richten sich nach den vom Kultusministerium für die staatlichen Gesamtschulversuche erlassenen Bestimmungen.

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